Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der obengenannten Hebamme.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vetrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Datenschutz und Schweigeplicht:
Im Rahmen dieser Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen Kinder) von der Hebammen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Email, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen/Privatversicherte sind innnerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattung durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Der Geburtsvorbereitungskurs mit Partner, jeweils 9:00-14:00 im hemma, Elvirastr. 4, umfasst 10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten. Maximal 14 Stunden (840 Minuten) werden von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen.
Kurse
Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat. Dies bezieht auch Krankheit jeglicher Form mit ein. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden
Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Stunden seitens der Teilnehmerin können nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von den Teilnehmerinnen selbst entrichtet werden, unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Die Partnergebühr in Höhe von 210€ wird nicht von der Krankenkasse übernommen und muss grundsätzlich selbst bezahlt werden. Bitte am 1. Kurstag in bar bei der Hebamme bezahlen. Die Hebamme stellt eine Bestätigung für die Partnergebühr aus. Diese Bestätigung kann durch den Teilnehmer selbst bei der Krankenkasse eingereicht werden. In manchen Fällen wird auch diese Gebühr bezuschusst.
Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10€ zurückerstattet. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei späterem Rücktritt bzw. Nichterscheinen zum Kurs wird die gesamte Kursgebühr fällig es sei denn es kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.
Sollte ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Kursleiters oder aus einem anderen wichtigen Grund abgesagt werden, wird eine vorausgezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.
Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Wenn Sie von Ihrer Seite aus entscheiden, dass Sie nicht kommen möchten oder können (z.B. wg. Krankheit), das Seminar dennoch veranstaltet wird, dann wird das wie eine normale Stornierung (Bedingungen siehe oben) gehandhabt. Falls Sie sich unsicher sind, empfehle ich, eine Seminarversicherung abzuschließen, welche die Kosten für das Seminar abdeckt. Diese Versicherung gibt es bei verschiedenen Anbietern bereits ab12,50 EUR.